Vorratsdatenspeicherung von Gericht als unzulässig und demokratiefeindlich bezeichnet!
Vorratsdatenspeicherung unzulässig und demokratiefeindlich!
Seit einiger Zeit bereits werden mit der sog. Vorratsdatenspeicherung sämtliche Telefonverbindungen, Email-Kontakte, SMS-Versendungen, sowie alle Website-Aufrufe und anderes von JEDEM Bürger gespeichert - und das OHNE irgendeinen Verdacht.
Was viele Menschen in diesem Land mittlerweile zurecht als die Umsetzung einer weiteren kranken Vorstellung unseres paranoiden Innenministers Schäuble ansehen, ist damit auch durch einen Richter des Wiesbadener Verwaltungsgerichts als unzulässig bezeichnet worden.
In einem Prozess, indem es eigentlich um etwas ganz anderes ging, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden erklärt, dass die Vorratsdatenspeicherung ein "Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz" ist (1). Da das VG Wiesbaden damit jedoch nur eine „juristische Meinungsäußerung“ getätigt hat, wird auch weiterhin noch fleißig mitprotokolliert. Das umstrittene Gesetz ist derzeit aber in Prüfung.
Im gleichen zeitlichen Umfeld zu dieser sensationell-korrekten Aussage, macht sich unser Dystopie-Minister erneut als offener Demokratiefeind bekannt.
So rügt er das BVerfG für seine Arbeit, faselt von einem „Primat der Politik“ und hetzt gegen die Entscheidung des hohen Gerichts, Vorratsdaten vorläufig nur bei schweren Straftaten zu nutzen (2).
Gerade letzteres hat er uns vor einer Weile aber selbst noch als den Hauptgrund der Vorratsdatenspeicherung verkauft, um mit seiner Terror-Hysterie dieses und etliche andere abscheuliche Gesetze durchzudrücken. Lügen kann er also auch...
Wie lange soll es eigentlich noch dauern bis der letzte begriffen hat, dass der größte Demokratiefeind unserer Republik mittlerweile Herr Schäuble selbst ist.
Denn was bisher an grundgesetzwidrigen Gesetzen und demokratiefeindlichen Aussagen von diesem Herrn zu hören war, wäre ein klarer Fall für den Verfassungsschutz* - oder die Psychiatrie. Oder nicht, Wolfgang?
(*Anm.: Reine Ironie, da ich nur die oberflächliche Bedeutung des Wortes „Verfassungsschutz“, nicht jedoch die geheimdienstliche Organisation meine.)
1 http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/vorratsspeicherung-ungueltig/
2 http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/karlsruhe-gibt-schaeuble-contra/
Seit einiger Zeit bereits werden mit der sog. Vorratsdatenspeicherung sämtliche Telefonverbindungen, Email-Kontakte, SMS-Versendungen, sowie alle Website-Aufrufe und anderes von JEDEM Bürger gespeichert - und das OHNE irgendeinen Verdacht.
Was viele Menschen in diesem Land mittlerweile zurecht als die Umsetzung einer weiteren kranken Vorstellung unseres paranoiden Innenministers Schäuble ansehen, ist damit auch durch einen Richter des Wiesbadener Verwaltungsgerichts als unzulässig bezeichnet worden.
In einem Prozess, indem es eigentlich um etwas ganz anderes ging, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden erklärt, dass die Vorratsdatenspeicherung ein "Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz" ist (1). Da das VG Wiesbaden damit jedoch nur eine „juristische Meinungsäußerung“ getätigt hat, wird auch weiterhin noch fleißig mitprotokolliert. Das umstrittene Gesetz ist derzeit aber in Prüfung.
Im gleichen zeitlichen Umfeld zu dieser sensationell-korrekten Aussage, macht sich unser Dystopie-Minister erneut als offener Demokratiefeind bekannt.
So rügt er das BVerfG für seine Arbeit, faselt von einem „Primat der Politik“ und hetzt gegen die Entscheidung des hohen Gerichts, Vorratsdaten vorläufig nur bei schweren Straftaten zu nutzen (2).
Gerade letzteres hat er uns vor einer Weile aber selbst noch als den Hauptgrund der Vorratsdatenspeicherung verkauft, um mit seiner Terror-Hysterie dieses und etliche andere abscheuliche Gesetze durchzudrücken. Lügen kann er also auch...
Wie lange soll es eigentlich noch dauern bis der letzte begriffen hat, dass der größte Demokratiefeind unserer Republik mittlerweile Herr Schäuble selbst ist.
Denn was bisher an grundgesetzwidrigen Gesetzen und demokratiefeindlichen Aussagen von diesem Herrn zu hören war, wäre ein klarer Fall für den Verfassungsschutz* - oder die Psychiatrie. Oder nicht, Wolfgang?
(*Anm.: Reine Ironie, da ich nur die oberflächliche Bedeutung des Wortes „Verfassungsschutz“, nicht jedoch die geheimdienstliche Organisation meine.)
1 http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/vorratsspeicherung-ungueltig/
2 http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/karlsruhe-gibt-schaeuble-contra/
akvorratbamberg - 18. Mär, 16:40