Freitag, 27. Februar 2009

Bayerisches versammlungsgesetz illegal und gekippt

Bayerisches Versammlungs-Gesetz durch höchstes dt. Gericht gekippt!

Das BVErfG hat es wieder einmal bewiesen: Es ist die letzte ernst zu nehmende juristische und moralische Instanz in dieser Gesellschaft.
Ansonsten finden sich neben einigen wenigen Linken, Gewerkschaftern, Grünen und vereinzelten FDP-Politikern (1) die gesamte Parteienlandschaft, große Teile der Öffentlichkeit und weitere Institutionen mit der Verstetigung des Unrechts (Kfz-Kennzeichenerfassung, Bundestrojaner, Vorratsdatenspeicherung, neue Versammlungsgesetze etc. pp.) ab.

Das Bayerische Versammlungsgesetz ist gekippt (2) bzw. in weiten Teilen als grundgesetzwidrig verworfen worden. Damit sind die antidemokratischen Vorstellungen von „Innerer Sicherheit“ der Schwarz-Gelben Landesregierungen Bayerns und Baden-Württembergs selbst höchstrichterlich bestätigt worden.
Währenddessen ist jedoch zu erwarten, dass die gewohnte Praxis der Schikanierung von legitimen Protesten (3) aller formalrechtlichen Erfolge zum trotz auch weiterhin nicht abreißen wird.
Damit tritt die Kluft zwischen Recht und Rechtswirklichkeit, zwischen demokratischen Idealen und antidemokratischer Praxis weiter auseinander.

Einige Beispiele aus dem besagten bayer. Versammlungsgesetz, die aufzeigen, was Meinungs- und Versammlungsfreiheit den herrschenden Politikern nur (noch) wert sind bzw. was sie unter beiden politisch-liberalen Grundrechten verstehen:
- verdachtsunabhängiges Abfilmen aller Demonstranten*
- verdecktes und teilnehmendes Operieren von Beamten**
(Zivis, agents provocaturs)
- Abgabe sämtlicher persönl. Daten durch Anmelder und Ordner
(selbst Telefonnummern)
- Willkürliche Einschätzungen von Anmeldern als ungeeignet
(= faktisches Versammlungsverbot)
- merkwürdiges Uniformierungs- und Militanzverbot
(Demos der Polizeigewerkschaften dürften demnach auch illegal sein)
- Leichte Tricks zum Verbot von Versammlungen
(Bsp.: Interessen des lokalen Einzelhandels)
- Ausweitung des VersG auf „nichtöffentliche Versammlungen“
(Hallo?!?)
- massive Geldbußen zur Einschüchterung potentieller Anmelder*
-... (4), (5) und (6).

*Diese Aspekte sind aufgrund ihrer enormen Wichtigkeit für die Gesellschaft bereits jetzt, im Vorfeld des eigentlichen Hauptverfahrens, als illegal verworfen worden. Es sind jedoch etliche Fälle bekannt, bei denen sie selbst vor (!) dem illegalen VersG angewandt wurden.
** Dieser Aspekt ist ebenso bereits gerügt worden und wird im Hauptverfahren im Detail auf seine Grundgesetz-Konformität überprüft.

Danke liebes BVerfG für diesen überfälligen Anfang vom Ende des Unrechts! Du linderst einen Teil des Leids, welches gesetzgebende Politiker und Exekutive in diesem Land tagtäglich auf`s neue verursachen
Es ist schön, dass bereits im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens der Bürger geschützt wurde. Das weckt Hoffnungen auf weitere Beanstandungen und Revisionen derartiger antidemokratischer Gesetze durch die letzte moralisch-juristische Instanz der BRD.





"Zünftig!"



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1 Das bloße Fordern von „Nachbesserungen“ an diesem per se grundgesetzwidrigen Gesetz durch die bayer. FDP zeigt deren Verlust ihrer ehemals liberalen Grundhaltung auf. Damit stellt sie sich bereits mit antidemokratischen/anti-liberalen Politikern wie Schäuble und Herrmann auf eine Ebene ohne größere Kritik an diesen zu üben und grundlegende Forderungen zu stellen.
2 http://www.sueddeutsche.de/bayern/225/459864/text/
3 Durch etliche Fälle überzogener Auflagen*, illegalen Abfilmens von Demos ohne konkreten Straftatverdacht, sogar (illegale) Verbote von Spontandemonstrationen, gezielte Eskalationen*, Uniformierung, Vermummung, schwerster Bewaffnung, verbaler Entgleisungen und selbst tätlicher Übergriffe auf friedliche Demonstranten.
4 http://www.daten-speicherung.de/index.php/bayerisches-versammlungsgesetz/
5 http://www.dgb-jugend-bayern.de/index.php?id=43
6 http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/demorecht-verstoesst-gegen-verfassung/

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